Partikelminderungsstufen

Um die Effektivität von Dieselpartikelfiltern beurteilen zu können, wurden sogenannte Partikelminderungsstufen beziehungsweise -klassen festgelegt. Diese geben Auskunft darüber, welche Leistung der DPF erbringt und welche Schadstoffklasse und damit Plakettenfarbe erreicht werden kann. Die Einordnung ist Teil der Feinstaubverordnung und findet in ganz Deutschland Anwendung. Partikelminderungsstufen werden ausschließlich bei nachgerüsteten Dieselpartikelfiltern erteilt.

Worüber definieren sich die Partikelminderungsstufen?

Die Einteilung der PM-Stufen erfolgt nach dem Partikelausstoß eines Kraftfahrzeugs, gemessen in Gramm pro Kilometer (g/km). Dabei stehen für Personenkraftwagen insgesamt fünf Klassen zur Verfügung. Für Lastkraftwagen existieren sechs Klassen. Demgegenüber stehen die Euronormen, die ebenfalls Grenzwerte in Gramm pro Kilometer kennen und bei der Nachrüstung von DPFs eine große Rolle spielen.

Wie werden die Stufen verteilt?

Bei der Erteilung von Partikelminderungsstufen gibt es immer zwei Faktoren, die ein Rolle spielen: Die Wirksamkeit des Filters an sich und die Anforderungen der nächsten Euronorm. Das heißt: Der nachgerüstete Rußpartikelfilter muss den Partikelausstoß des nachgerüsteten Fahrzeugs zum einen signifikant – zumeist um 50% oder um 30% – senken. Zum anderen muss er die Anforderung der nächsthöheren Euronorm erfüllen, damit eine andere Plakettenfarbe zugeteilt werden kann. Sind diese Vorgaben erfüllt, darf die PM-Stufe in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.

Welche Partikelminderungsstufen existieren für Pkw?

Unterteilt wird in die Partikelminderungsstufen PM1, PM2, PM3, PM4 und PM5. Welche Bedeutungen diese jeweils haben, erfahren Sie im Nachfolgenden:

PM1

Die Stufe 1 gilt für DPF-Nachrüstungen von Euro-1 und Euro-2-Fahrzeugen mit Dieselmotor, die gar keine oder nur die rote Umweltplakette erhalten würden. Die Partikelminderungsstufe 1 wird erteilt, wenn der Grenzwert der Euro-3-Norm erreicht ist – dieser liegt bei 0,05 Gramm pro Kilometer. Da mit dieser Umrüstung lediglich die gelbe Umweltplakette erreicht werden kann, macht die Nachrüstung nicht immer Sinn.

PM2 

Partikelminderungsstufe PM2 soll Euro-3-Besitzer ansprechen. Der durch die DPF-Nachrüstung zu erreichende Grenzwert liegt bei 0,025 Gramm pro Kilometer. Wurde dies realisiert, erfolgt das Upgrade von Euro-3 auf Euro-4 und die grüne Umweltplakette darf genutzt werden.

PM3, PM4 und PM5

Bei den Partikelminderungsstufen 3 – 5 geht es um die weitere Reduktion des Partikelausstoßes, der zu steuerlichen Förderungen führen kann. Aktuell (Stand: 2018) sind diese Stufen nicht für die Erteilung von Umweltplaketten relevant, da alle Fahrzeugklassen die grüne Umweltplakette bereits mit PM2 erreichen.